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Ab Januar 2023 0%-MwSt auf PV-Anlagen

§§§ 
Jahressteuergesetz 2022 
Beschlossene Erweiterung §12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 

 

  Ab dem 01.01.2023 sind Lieferungen von Solarmoldulen einschließlich der für den Betrieb wesentlicher Komponenten und der Speicherung der daraus gewonnenen Energie, bis zu einer Größe von maximal 30kW (peak), für "Privatpersonen" MwSt.-frei (bzw. werden zu seinem Satz von 0% berechnet). 

Wenn diese Bedingungen auf Sie zutreffen, liefern wir gerne zum Steuersatz von 0% solange Sie uns folgende Erklärung abgeben: 

Erklärung Endkunde < 30kW
     

Heute im Fokus: Intelligente Speicher für ihr Balkonkraftwerk

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